Ein guter Tag für die Demokratie!

Da ist es endlich: das lang erwartete Urteil zur heimlichen Onlinedurchsuchung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt. Onlinedurchsuchungen dürfen nur dann eingesetzt werden,

[…] wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. […]

Das bedeutet jetzt ganz konkret, daß die Onlinedurchsuchung nur in einer geringen Zahl von Fällen eingesetzt werden darf und nicht jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt werden darf. Ein guter Tag für die Demokratie!

Doch wieso werden neuerdings vom Gesetzgeber einfach Gesetze, bei denen von Anfang an klar ist, daß sie so nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, erlassen, um dann vor dem Bundesverfassungsgericht revidiert zu werden? Sind die Herren und Damen in der Politik zu unfähig oder hoffen sie darauf, daß sich keiner beschwert und sie damit durchkommen?

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