Nun kommt aus Karlsruhe die dritte Entscheidung (1 und 2) in diesem Jahr, die die Datenschützer und Bürgerrechtlerglücklich macht. Per Eilantrag wurde die Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Dazu hatten um die 30.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Teilweise außer Kraft bedeutet im Klartext, daß die Daten immer noch gespeichert werden, aber nur bei schwerwiegenden Straftaten darauf zugegriffen werden darf. Anders wollte es die Bundesregierung. Laut Regierung sollte bei jeder Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde, auf die Daten zugegriffen werden dürfen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird damit zu rechnen sein, daß es zu weiteren Einschränkungen des Gesetzes kommt. Dieser Teilerfolg zeigt, daß es durchaus Sinn macht, gegen Gesetze zu klagen. Vielen Dank an den AK Vorratsdatenspeicherung, daß hier soviele Leute informiert und mobilisiert wurden!
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