
Screenshot der Facebookseite von Burger King Greifswald.
Als am 9. Oktober 2011 ein von mir geknipstes Foto auf der Facebookseite von Burger King Greifswald auftauchte, staunte ich nicht schlecht. Das drei Jahre alte Foto stammt von einer Wahlkampfkampagne der Jungen Union für den Greifswalder Oberbürgermeister Arthur König, die ich hier im Blog erwähnt hatte.
Zwei Stunden nach Veröffentlichung kommentierte ich das Foto mit einem freundlichen Hinweis, dass dieses Bild urheberrechtlich geschützt ist und vor einer Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden muss. Der Kommentar wurde mehrfach geliket. Burger King Greifswald ignorierte ihn.
ABMAHNUNG
Als nach vier Wochen immer noch keine Anfrage bei mir eingetroffen war, ob das Foto verwendet werden dürfe, beriet ich mich mit meinem Anwalt. Dieser mahnte am 8. November den Betreiber der Burger King Filiale Greifswald ab, forderte einen geringen Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung. Am 18. November lief die Frist zur Reaktion ab. Burger King Greifswald blieb still.
Gestern machte ich dann einen Fehler und gab Burger King Greifswald noch einmal die Chance sich bei Facebook zu erklären und forderte sie dort zu einer Reaktion auf. Bis auf die sachlichen Kommentare von Burger King Wuppertal gab es nur Personen, die das Foto scherzhaft als ihr eigenes Werk deklarierten oder aber verharmlosende Sprüche brachten. Am ignorantesten gab sich allerdings Burger King Greifswald selbst, der erstmals reagierte und mit folgenden Sätzen auf einen anderen Kommentar antwortete:
“Es wird regelmäßig wissentlich und wahrheitswidrig behauptet, dass in China Reissäcke umfallen. Hiermit übernehmen wir die volle Verantwortung dafür”
Von Unrechtsbewusstsein oder wenigstens sachlicher Kommunikation mit einem Kunden keine Spur.
BASICS DES URHEBERRECHTS
Aber wieso rege ich mich darüber eigentlich auf? Ist es nicht ein “Ehre” oder sollte es mich nicht mit “Stolz” erfüllen, dass Burger King Greifswald ausgerechnet mein Foto benutzt, wie es andere Personen in den Kommentaren vorschlagen? Nein. Fangen wir mal bei den Basics des Urheberrechts an.
Werke wie Texte, Musik oder Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Das regelt das Urheberrechtsgesetz. Was ich hier schreibe oder an eigenen Fotos veröffentliche, sind meine Werke und daher urheberrechtlich geschützt. Allerdings habe ich am 26. Oktober 2009 alle veröffentlichten Werke unter eine Creative Commons Lizenz gestellt. Das bedeutet, dass die Weiterverwendung meiner Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken ohne Nachfrage aber mit Namensnennung erlaubt ist. Auf Nachfrage ist die Zulassung zu kommerziellen Zwecken nach meinem eigenen Ermessen durchaus möglich. Solche Nachfragen kommen auch ab und zu; bestes Beispiel als ein Mitarbeiter von Konstantin Wecker anrief und ein Foto in einem Video nutzen wollte. Da gab es ein Ja von mir.
Mit den Texten und Bildern auf diesem Blog finanziere ich mir teilweise mein Studium mit. Die kommerzielle Benutzung meiner Werke durch Unternehmen lasse ich mir dementsprechend bezahlen. Im Falle von Burger King Greifswald wird mein Foto zu Werbezwecken benutzt und unentgeltlich verwendet. Werbekampagnen kosten normalerweise aber Geld. Es erfüllt mich keineswegs mit Stolz oder ehrt mich, dass Burger King Greifswald dieses Foto verwendet und ich davon weder monetär profitiere noch Ruhm als Fotograf erlange.
Das Verhalten von Burger King Greifswald ist sehr dreist und unverständlich. Beim Thema Kundenkommunikation scheint dort ein Defizit zu bestehen. Eine Klage vor dem Landgericht Hamburg wäre ein denkbarer nächster Schritt. Dort wurden schon viele Urteile zugunsten der Rechteinhaber entschieden. Prominentestes und unsympathisches Beispiel ist Marions Kochbuch.
VORSCHLAG FÜR WORKLOW
Für die Betreuer des Social Media Auftritts von Burger King Greifswald oder jedes anderen Unternehmens habe ich am Ende noch einen Vorschlag für einen Workflow, wenn es um die Verwendung von Bildern aus dem Internet geht:
- Passendes Foto für den Social Media Auftritt entdecken.
- Herausfinden, wer das Foto geschossen hat. Stichwort “Impressum”. Checken, ob möglicherweise schon eine Lizenz vorhanden ist.
- E-Mail an Herausgeber der Website oder Fotografen schreiben und freundlich um Erlaubnis zur Verwendung fragen.
- Abwarten.
- Bei “Ja” veröffentlichen und den Fotograf nennen; eventuell inklusive Link zur Website. Bei “Nein” einfach wieder bei Schritt 1 beginnen.
Update 24.11.2011 12:30 Uhr: Im Gegensatz zu Burger King Greifswald sieht Facebook hier einen Verstoss und hat das Foto nicht mal 24 Stunden nach meinem Hinweis gelöscht. Zitat Facebook Support:
“Wir haben den Zugriff auf den von Dir gemeldeten Inhalt einer dritten Partei oder den von Nutzern generierten Inhalt wegen Verletzung unserer Erklärung der Rechte und Pflichten entfernt bzw. gesperrt.”