Gericht: Freier Journalist ist kein Linksextremist

Im Zuge des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm wurden nicht nur im Vorfeld linke Institutionen im Rahmen der Ermittlungen gegen die militante gruppe kriminalisiert, auch der freie Journalist Friedrich Burschel erhielt keine Akkreditierung als Journalist für den Gipfel, da er vom Bundesamt für Verfassungsschutz als vermeintlicher Linksextremist überwacht wurde. Im Frühjahr 2009 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Ablehung der Akkreditierung rechtswidrig war. Nun gab es eine neue Niederlage für den Verfassungsschutz. Die folgende Meldung dazu stammt vom Rechtsanwalt Alexander Hoffmann:

Eine weitere Niederlage musste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) auch bei der zweiten Klage des freien Journalisten Friedrich Burschel gegen seine Beobachtung durch das Amt einstecken. Hatte das Verwaltungsgericht Köln schon im Frühjahr 2009 festgestellt, dass das BfVS rechtswidrig gehandelt habe, als es bei der Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm gegenüber dem Bundespresseamt ein Negativvotum über Burschel abgab (Az 20 K 1505/08), muss es nun auf „Vorschlag“ wiederum des VG Köln alle Daten, die es über ihn gesammelt hat, löschen und die Beobachtung einstellen (20 K 6678/09).

Dreieinhalb Jahre nach dem auslösenden Ereignis in Heiligendamm im Juni 2007 musste das Bundesamt nun komplett die Segel streichen: die Stigmatisierung des Klägers zum gefährlichen „Linksextremisten“ fiel vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen. Bei beiden Klagen hatte Burschel von der Gewerkschaft ver.di Rechtsschutz und Rückendeckung erhalten, immerhin ging es bei den Verfahren auch um die Rechte auf freie Berufsausübung aller journalistisch arbeitenden Kolleg_innen.

Ausgehend von einem strittigen Artikel aus dem Jahr 2000 – es ging um den letzten (Kronzeugen-)Prozess gegen Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ Anfang des zurückliegenden Jahrzehnts – hatte das Bundesamt mit der Beobachtung des Journalisten Friedrich Burschel begonnen und emsig Material gesammelt. Dieses Material, das auch zum ablehnenden Votum gegen den freien Journalisten im Heiligendammer Akkreditierungsverfahren führte, stand nun am 9.12.10 vor dem VG Köln zur Debatte. Die wenig souverän agierenden Vertreter des BfVS hatten etliche Publikationen des Klägers in linken Zeitschriften aufgelistet, in denen es in zum Teil zugespitzter Diktion um Antirassismus, staatlichen Rassismus, Antifaschismus und Antirepression ging. Außerdem hatte das Amt aus zahlreichen Demonstrations-Anmeldungen des Klägers einige herausgepickt, die ihm schlagend dessen Gefährlichkeit zu dokumentieren geeignet schienen, u.a. einen Ostermarsch in Weimar, antirassistische Camps der Kampagne „kein mensch ist illegal“ und eine Antifa-Demonstration in Gera. Dazu lieferten sie eine dünne, holzschnittartige Einschätzung von „Linksextremismus“, der eine höchst umstrittene, wissenschaftlich fragwürdige Extremismus-Doktrin zugrunde liegt, die momentan von Amts wegen und auf Regierungsebene bundesweit gegen linke Aktivitäten in Anschlag gebracht wird.

Eine nüchtern argumentierende Kammer hinterfragte den Sammeleifer des Amtes von Beginn der Verhandlung an sehr deutlich und stellte die womöglich zugespitzten und provokativen Texte des Klägers und seine Handlungen im Rahmen des Demonstrationsrechts dezidiert unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Einzig der strittige Artikel aus dem Jahr 2000, den auch das Gericht als bedenklich einstufte und dessen Löschung der Kläger auch nicht beantragt hatte, mochte das Gericht als Auslöser von geheimdienstlicher Tätigkeit akzeptieren, wies jedoch darauf hin, dass dessen Veröffentlichung nun auch 10 Jahre zurückliege und kaum weiter Anlass geben könne, den Kläger zu beobachten oder in seiner Tätigkeit einzuschränken. Um eine Verurteilung des BfVS im Sinne der Klage zu vermeiden, riet ihm das Gericht freiwillig ausnahmslos alle über Burschel in Papierform und in elektronischen Dateien gesammelten Informationen zu löschen und seine Beobachtung einzustellen. Diesem Vorschlag „mochte“ sich das Amt „denn auch nicht verschließen“.

Rechtsanwalt Alexander Hoffmann aus Kiel zeigte sich überaus zufrieden mit der „Einigung“ und wertet Burschels Durchmarsch als Anreiz für andere Personen – nicht nur Journalist_innen –, die von einem amtlichen „Linksextremismus“-Vorwurf betroffen und in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, gegen diese Stigmatisierung vorzugehen. Zahllose Beispiele belegten (z.B. die rechtswidrige Aufnahme der antifaschistischen Zeitschrift für NRW LOTTA in den Verfassungsschutzbericht NRW), dass die Ämter für Verfassungsschutz schlampig und inkompetent arbeiteten und auf sehr dünnem Eis, jedenfalls nicht gerichtsfest gegen Linke argumentierten, ergänzt Burschel diese Einschätzung.

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