Landgericht Berlin entscheidet gegen Fahrende Gesellen

Emblem der Fahrenden Gesellen
Emblem der Fahrenden Gesellen

Im Mai 2009 wurde ich für einen Artikel in diesem Blog und im webMoritz durch „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“ abgemahnt. Sowohl hier als auch im webMoritz wurde die entsprechende Textpassage nach Rücksprache mit meinem Anwalt entfernt. Andere blieben da mutiger und wagten sich vor Gericht. Nun hat das Berliner Landgericht entschieden.

Folgender Text stammt von www.rechte-jugendbuende.de, wo auch nochmal eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fahrenden Gesellen stattfindet.

„Am 23. September fand ein Termin vor dem Landgericht Berlin statt. Kläger: „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“ (FG). Diese hatten beanstandet, dass in einem Artikel geschrieben wurde, sie seien „verbandelt mit führenden Rechtsradikalen“ . Ein Europa der Vaterländer, eine Europäische Neuordnung werde propagiert, verschwiegen werde aber, dass diese Neuordnung unter Federführung der germanischen Heilsbringer und in den Grenzen von 1939 angedacht sei.

Das Landgericht sah diese Äußerungen allerdings als Meinungsäußerungen von der Pressefreiheit gedeckt. Beklagte waren die Autorin des Beitrags, der Redakteur der Zeitschrift und der herausgebende „Verlag der Jugendbewegung“.

[…]

Fraglich ist, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder ob das Kammergericht über eine Berufung zu entscheiden haben wird.“

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