Ausraster mit o2

o2-SIMDas war gerade einer dieser Ausraster-Momente. Einer dieser Momente, in dem ich nicht glauben konnte, was ich las. Wieso stand da schon wieder irgendwas von 50 Euro Rechnungsbetrag auf meiner aktuellen Mobilfunkrechnung.

Als strategischer Konsument weiß ich, dass ich kaum telefoniere und eigentlich Telefonate und SMS über das verfügbare Freikontingent gedeckt sein müssten. Die Rechnung war aber glatte 30 Euro zu hoch. Schon zum zweiten Mal in Folge, dass ich zum Telefon griff und ein Gespräch mit der Servicehotline meines Mobilfunkanbieters hatte.

Die erste Dame im Callcenter half dann wenig zur Beruhigung meines Gemüts, sondern verschlimmerte alles nur. Laut ihrer Aussage, gäbe es in meinem aktuellen Vertrag gar keine 150 Frei-SMS, wie mir der Verkäufer im Laden noch vor knapp vier Wochen bei der Vertragsverlängerung erzählte. Die Wut verschob sich in Richtung des örtlichen o2-Shops. Auf die Frage, ob ich denn den Vertrag ändern oder widerrufen könnte, musste sie mich zu einer anderen Mitarbeiterin weiterverbinden.

Diese Frau schien den besseren Durchblick zu haben. Nach Schilderung der Lage und Androhung den Ladenverkäufer zur Schnecke zu machen, sowie die Vertragsverlängerung zu kündigen, war dann „plötzlich“ im System sichtbar, dass ich laut Vertrag doch Frei-SMS habe, diese nur nicht aktiviert waren. „Systemfehler. Tut uns leid, Herr Wunder, den zuviel abgebuchten Rechnungsbetrag schreiben wir Ihnen natürlich gut.“

Übrigens: wer sich vertraglich bindet und dann vor Ablauf des Vertrages diesen verlängert, der sollte aufpassen, dass es einen großen Unterschied zwischen Ablauf des Vertrages und Ablauf der Vertragsverlängerung gibt. Mit Letzterem enden nämlich auch alle Sonderkonditionen. Wenn das nicht bei Vertragsabschluss gesagt wird, oder vergessen wird, kann die Rechnung 24 Monate später auch sehr unangenehm werden. Das war der Grund vor einem Monat, warum ich die o2-Servicehotline 20 Minuten nervte, wo denn meine Frei-SMS hin sind und ich jetzt bezahlen muss.

Foto: William Hook // CC BY-SA 2.0

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