BAföG und GEZ: Korrektur

Montag, der 31. August 2009, 23:34 Uhr von daburna

Ich dachte, ich hätte die Bürokratie verstanden. Ich dachte, ich würde nach etlichen Anträgen und Formularen endlich durchsehen und wissen, dass man jeden Satz dreimal lesen muss. Und dann mach ich so einen Fehler und wettere gegen die GEZ und das BAföG-Amt, nur weil ich einen zweiseitigen Antrag nicht ordentlich durchlese.

Es lag sicher daran, dass ich den schonh öfter bekommen habe und daher vermeintlich dachte, zu wissen, was drauf steht. Alles falsch!  Auf der Rückseite des Antrags gibt es die Möglichkeit, anzukreuzen, dass man einen vorsorglichen Antrag stellt und den Bescheid später nachreicht.

Somit werde ich also keine GEZ-Gebühr im Oktober zahlen, weil mein BAföG-Bescheid erst später kommt. Nächstesmal genauer lesen.

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Über den Autor:
daburna
Schreibt hier seit August 2005 den Blog. Geographiestudent mit Lebensmittelpunkt in der Hansestadt Greifswald.
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