GEZ-Befreiung und BAföG

Liebes Logbuch,

gerade kam Post von der GEZ. Meine Gebührenbefreiung läuft Ende September ab. Da der neue BAföG-Bescheid erst Ende September kommen wird, kann ich jetzt noch nichts an die GEZ zurückschicken. Aber selbst wenn ich Anfang Oktober meine erneute Befreiung von den Rundfunkgebühren beantrage, muss ich für den Oktober Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl ich eigentlich im Oktober befreit sein werde.

Paradox? Ja, so ist unser System. Erst ab Antragsstellung ist die Befreiung zum nächsten Monat möglich, auch wenn die Vorraussetzungen schon vorher vorlagen. Dass die späte Zustellung der BAföG-Bescheide einen früher gestellten Antrag verhindert, interessiert bei der GEZ herzlich wenig.

Also kümmere dich doch bitte mal um die GEZ und das BAföG-Amt.  Ich sehe es nicht ein, befreit zu sein, aber trotzdem zahlen zu müssen. Das ist doch die indirekte Aufforderung sich bei der GEZ abzumelden und den Laden zu bescheißen.

Peace

Olli

Update 31.08.2009: Es besteht auf der Rückseite des Antrages die Möglichkeit, einen vorsorglichen Antrag auf Befreiung zu stellen. Ich hab es nur übersehen. Nächstesmal lese ich den Antrag genauer.

6 Kommentare


  1. kleiner tipp: falls du dich abmelden willst, als begründung gleich hinschreiben, dass das gerät defekt ist und schon ENTSORGT wurde! denn ansonsten kommen die dir mit der lustigen begründung, dass das gerät praktisch repariert werden kann und theoretisch empfangsbereit is und man muss trotzdem weiterzahlen.

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    1. Ich werd wohl oder übel in den sauren Apfel beissen müssen und einen Monat GEZ zahlen. Heutzutage zählen ja auch PCs zu den Rundfunkgeräten (wobei es da noch rechtliche Unsicherheiten bestehen: http://www.netzwelt.de/news/78695-gericht-kippt-gez-gebuehr-privaten-internet-pc-update.html). Nur kann ich diese „erst ab nächstem Monat“ bzw. „erst ab Eingangstempel“ Mentalität des deutschen Bürokratentums nicht verstehen. Als ehrlicher Mensch wirst du dabei nur beschissen.

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      1. Ich hab denen einfach n Schreiben geschickt in dem stand dass ich die Befreiung vorbehaltlich der Genehmigung von Leistungen nach Bafoeg beantrage … es zählt wohl nicht der Eingang des Nachweises sondern der Eingang des Antrags … hat bei mir so geklappt

        lg Philipp


      2. Danke für den Tipp! Das werd ich ausprobieren.


  2. Bescheiß die einfach, die bescheißen uns dochh auch!

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