Massenpanik in der Bloglandschaft

Es geht um eine gestern in Kraft getretene Verordnung. Jede Website muß eine Kopie ihrer Inhalte an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) einreichen. Bei Zuwiderhandlung können sogar bis zu 10.000 Euro Strafe fällig werden. Nun titelt SPIEGEL Online ganz theatralisch „Bizarre Verordnung: Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren„. Untertitel: „Ob auch Blogger kopieren und einreichen müssen, ist unklar“. Damit war der Stein ins Rollen gebracht und entwickelte sich mit einer großen Schnelligkeit zu einer Lawine durch die deutsche Bloglandschaft. Diese löste eine Massenpanik aus. Jeder/Jede Blogende befüchtete nun jeden Furz von Text an die DNB melden zu müssen. Doch nicht nur der SPIEGEL ist schuld daran, sondern vor allem das unkonkret formulierte Gesetz. Zwar gibt es eine Informationsseite mit häufig gestellten Fragen, doch die Antwort auf die Frage, was alles abgabepflichtig ist, fällt gerade etwas schwammig aus.

Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.

[…]

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.

Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.

Nun hat aber Mike nachgefragt und die telefonische Auskunft bekommen, daß Blogs momentan nicht davon betroffen sein sollen. Bisher sieht das ganze auch einfach nur nach Panikmache aus. Kein Blogger wird in den nächsten Wochen oder Monaten Post mit einem Mahnbescheid der DNB bekommen, nur weil er keinen Inhalt abgeliefert hat. Die Herren und Damen bei der DNB sind selbst noch überfordert mit dieser Verordnung und es besteht nun gerade auch wegen des Medienechos erheblicher Nachbesserungsbedarf.

4 Kommentare



  1. LOL

    Denen fällt nix mehr ein, schon die Vorratsdatenspeicherung ist lächerliche Einschüchterung. Kopieren von Webseiten – hmm, wie war das mit dem Copyright?
    Wie Obelix sagen würde: Die spinnen, die Römer!

    Antworten


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