Burger King Greifswald und das Urheberrecht *Update*

Screenshot der Facebookseite von Burger King Greifswald
Screenshot der Facebookseite von Burger King Greifswald.

Als am 9. Oktober 2011 ein von mir geknipstes Foto auf der Facebookseite von Burger King Greifswald auftauchte, staunte ich nicht schlecht. Das drei Jahre alte Foto stammt von einer Wahlkampfkampagne der Jungen Union für den Greifswalder Oberbürgermeister Arthur König, die ich hier im Blog erwähnt hatte.

Zwei Stunden nach Veröffentlichung kommentierte ich das Foto mit einem freundlichen Hinweis, dass dieses Bild urheberrechtlich geschützt ist und vor einer Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden muss. Der Kommentar wurde mehrfach geliket. Burger King Greifswald ignorierte ihn.

ABMAHNUNG

Als nach vier Wochen immer noch keine Anfrage bei mir eingetroffen war, ob das Foto verwendet werden dürfe, beriet ich mich mit meinem Anwalt. Dieser mahnte am 8. November den Betreiber der Burger King Filiale Greifswald ab, forderte einen geringen Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung. Am 18. November lief die Frist zur Reaktion ab. Burger King Greifswald blieb still.

Gestern machte ich dann einen Fehler und gab Burger King Greifswald noch einmal die Chance sich bei Facebook zu erklären und forderte sie dort zu einer Reaktion auf. Bis auf die sachlichen Kommentare von Burger King Wuppertal gab es nur Personen, die das Foto scherzhaft als ihr eigenes Werk deklarierten oder aber verharmlosende Sprüche brachten. Am ignorantesten gab sich allerdings Burger King Greifswald selbst, der erstmals reagierte und mit folgenden Sätzen auf einen anderen Kommentar antwortete:

„Es wird regelmäßig wissentlich und wahrheitswidrig behauptet, dass in China Reissäcke umfallen. Hiermit übernehmen wir die volle Verantwortung dafür“

Von Unrechtsbewusstsein oder wenigstens sachlicher Kommunikation mit einem Kunden keine Spur.

BASICS DES URHEBERRECHTS

Aber wieso rege ich mich darüber eigentlich auf? Ist es nicht ein „Ehre“ oder sollte es mich nicht mit „Stolz“ erfüllen, dass Burger King Greifswald ausgerechnet mein Foto benutzt, wie es andere Personen in den Kommentaren vorschlagen? Nein. Fangen wir mal bei den Basics des Urheberrechts an.

Werke wie Texte, Musik oder Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Das regelt das Urheberrechtsgesetz. Was ich hier schreibe oder an eigenen Fotos veröffentliche, sind meine Werke und daher urheberrechtlich geschützt. Allerdings habe ich am 26. Oktober 2009 alle veröffentlichten Werke unter eine Creative Commons Lizenz gestellt. Das bedeutet, dass die Weiterverwendung meiner Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken ohne Nachfrage aber mit Namensnennung erlaubt ist. Auf Nachfrage ist die Zulassung zu kommerziellen Zwecken nach meinem eigenen Ermessen durchaus möglich. Solche Nachfragen kommen auch ab und zu; bestes Beispiel als ein Mitarbeiter von Konstantin Wecker anrief und ein Foto in einem Video nutzen wollte. Da gab es ein Ja von mir.

Mit den Texten und Bildern auf diesem Blog finanziere ich mir teilweise mein Studium mit. Die kommerzielle Benutzung meiner Werke durch Unternehmen lasse ich mir dementsprechend bezahlen. Im Falle von Burger King Greifswald wird mein Foto zu Werbezwecken benutzt und unentgeltlich verwendet. Werbekampagnen kosten normalerweise aber Geld. Es erfüllt mich keineswegs mit Stolz oder ehrt mich, dass Burger King Greifswald dieses Foto verwendet und ich davon weder monetär profitiere noch Ruhm als Fotograf erlange.

Das Verhalten von Burger King Greifswald ist sehr dreist und unverständlich. Beim Thema Kundenkommunikation scheint dort ein Defizit zu bestehen. Eine Klage vor dem Landgericht Hamburg wäre ein denkbarer nächster Schritt. Dort wurden schon viele Urteile zugunsten der Rechteinhaber entschieden. Prominentestes und unsympathisches Beispiel ist Marions Kochbuch.

VORSCHLAG FÜR WORKLOW

Für die Betreuer des Social Media Auftritts von Burger King Greifswald oder jedes anderen Unternehmens habe ich am Ende noch einen Vorschlag für einen Workflow, wenn es um die Verwendung von Bildern aus dem Internet geht:

  1. Passendes Foto für den Social Media Auftritt entdecken.
  2. Herausfinden, wer das Foto geschossen hat. Stichwort „Impressum“. Checken, ob möglicherweise schon eine Lizenz vorhanden ist.
  3. E-Mail an Herausgeber der Website oder Fotografen schreiben und freundlich um Erlaubnis zur Verwendung fragen.
  4. Abwarten.
  5. Bei „Ja“ veröffentlichen und den Fotograf nennen; eventuell inklusive Link zur Website. Bei „Nein“ einfach wieder bei Schritt 1 beginnen.

Update 24.11.2011 12:30 Uhr: Im Gegensatz zu Burger King Greifswald sieht Facebook hier einen Verstoss und hat das Foto nicht mal 24 Stunden nach meinem Hinweis gelöscht. Zitat Facebook Support:

„Wir haben den Zugriff auf den von Dir gemeldeten Inhalt einer dritten Partei oder den von Nutzern generierten Inhalt wegen Verletzung unserer Erklärung der Rechte und Pflichten entfernt bzw. gesperrt.“

22 Kommentare


  1. Ganz schön dreist von Burger King. Sollte eine so große Fast Food-Kette, die doch entsprechendes Personal für juristische Angelegenheiten etc. haben sollte, es nicht besser wissen? Dass hier keine Einsicht, auch nach mehreren Hinweisen von dir, besteht, ist ein Armutszeugnis.
    Schön finde ich deine Anleitung. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie diese Geschichte ausgeht! Ich bin gespannt!

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    1. Vorsicht: Die Fast-Food-Kette hat mit dem „Restaurant“ nicht viel zu tun. Es ist nur der Lizenzgeber. Der Unternehmer, der sich für den Urheberrechtsverstoß zu verantworten hat, ist sicherlich so eine Systemgastronomie-GmbH

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  2. Mal wieder ungefragt meine Meinung abgebend frage ich mich schon wo hier ein geschütztes Werk zu sehen sein soll. Hättest Du das Plakat entworfen würde ich es eher verstehen. Aber Du hast ein Wahlplakat im öffentlichen Raum fotografiert.

    Und ein Jeder, der behauptet er hätte es fotografiert kann ebenso Recht haben.

    Ziemlich kleinkariert übrigen, Dein Kommentar bei FB :

    “ Es ist eine Sache, dieses Foto unerlaubt zu benutzen, es ist eine andere Sache, anwaltliche Schreiben zu ignorieren. Ich fordere Burger King Greifswald zu einer Reaktion auf“

    Das wäre mir peinlich, denn wie ein jeder weiß ist ein anwaltliches Schreiben noch unter Toilettenpapier einzustufen. Denn Toilettenpapier hat noch einen Nutzen.

    Halt uns auf dem laufenden. Das Dein Anwalt Geld verdienen möchte ist klar. Aber ob er die Sache vor Gericht bringen wird?

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  3. Und dieser Kommentar wäre mir noch viel peinlicher :

    “ Es kann nicht sein, dass sich ein Unternehmen an fremden Eigentum bedient und dieses für seine Werbezwecke nutzt ohne eine Gegenleistung dafür zu bringen. Aber dieses Unrechtsbewußtsein scheint ja in Vorpommern nicht vorhanden zu sein.“

    Du setzt Dich doch so sehr für Transparenz ein. Darf es auch noch transparent sein wenn Du wie ein bockiger Junge rumpöbelst?

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    1. Hahaha, Martin, ich hab noch gar nicht zu pöbeln angefangen!

      Wenn es so banal gewesen wäre, das Foto zu machen, dann frage ich, warum hat es BK HGW denn nicht selber gemacht? Das Plakat hing wochenlang. Zu schützenswerten Fotos solltest du dir das Video ansehen: http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo Selbst schlechte Bilder von Zwiebeln unterliegen dem Urheberrecht.

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  4. Ich finde das im Übrigen auch sehr unnötig von deiner Seite und der Reissackkommentar von Burger King dazu beweist eigentlich ziemlich Humor. Sicher ist das rein rechtlich gesehen wahrscheinlich einklagbar, das entzieht sich meinem Kenntnisstand, aber ob das so notwendig ist, ist eine andere Sache. Das Foto wurde doch nur auf FB verwendet, die Seite hat ziemlich wenige „Gefaller“ und du hast ja sofort drunter geschrieben, dass es von dir ist. Das ist also nun wirklich jedem „Gefaller“ klar, warum also einen großen Whopper aus so einem kleinen Hamburger machen?

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    1. Der Reissackkommentar beweist nur Ignoranz und Großkotzigkeit. Gelungene Kommunikation sieht anders aus. Es ist ein Unding, dass hier jemand glaubt, mit seinem Verhalten durchzukommen. Aber als Teil eines großen Unternehmens kann man das ja machen.

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  5. Oliver, Du hast moralisch gesehen eindeutig Recht. Und pöbeln geht auch noch ganz anders.

    Trotzdem merk man als Unbeteiligter wie sehr es Dich wurmt. Und ob das nun angebracht ist wegen einem Foto was Du ohne Burger King nie hättest machen können weiss ich nicht.

    Und im Zweifelsfall musst du die Behauptung widerlegen sie hätten es selbst geschossen. Bzw. musst Du beweisen können, dass das Dein Foto ist.

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    1. Klar wurmt es mich. Da geht es aber nicht drum, dass mein Foto benutzt wird, sondern, dass es ohne vorherige Absprache geschehen ist. Und dass es scheinbar BK HGW vollkommen furzegal ist.

      Die Originaldatei mit entsprechenden Metadaten der Kamera sowie Zeugen für das Foto sind vorhanden. Das sollte also zu beweisen sein.

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      1. Sind denn die Metadaten ggf. auch in dem Bild aus FB? Kannst ja schon mal gucken. Wäre zu witzig, wenn ja.

        Das Unrechtsbewusstsein bzgl. Urheberrecht ist weitgehend unausgebildet, gerade bei den Nutzern diverser Medien. Ob das Urheberrecht in seiner jetzigen Form sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Es gilt und ist damit einzuhalten. Eine Fotografie gilt somit als schöpferischer Akt und ist entsprechend schützenswert. Allerdings gilt das Entwerfen eines Plakates genauso als schützenswerter Akt, so dass Du es zwar fotografieren darfst, ggf. aber nicht veröffentlichen, ohne vorher den Urheber des Plakates bzw. des Burger King Logos im Hintergrund gefragt zu haben. 😉


  6. @DirkNB: Ich nutze für den Blog ein Plugin, dass die Metadaten rauslöscht, um 1. Speicher zu sparen und 2. weiterhin anonym zugespielte Fotos nutzen zu können. Anders wäre es durchaus witzig gewesen.

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  7. Zum allgemeinen Urheberrechtsverständnis bei Burger King bietet sich übrigens auch ein Zitat vom Impressum der BK HGW Seite an.

    „Der Domaininhaber ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.“

    Zu finden unter: http://lassburgerking.com/impressum/

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  8. Absolut richtige Reaktion!
    Großkonzerne kacken bei jeder Kleinigkeit rum! Aber wenn das Spiel dann anders herum gespielt wird, sieht die Sache natüüüürlich vollkommen anders aus!

    Ich hoffe ja darauf, dass ein Shitstorm losbricht. Immerhin hat @schmidtlepp das ganze schon retweetet 😉

    Weiter so!

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  9. Hallo Oliver, von solchen Typen kann ich ich Lied singen. Die spekulieren darauf, dass man sich den Rechtstreit nicht leisten kann und die Sache daher auf sich beruhen lässt.

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    1. Mal sehen, wie lang sie sich diese negative PR gefallen lassen. Die Google Suche nach BK HGW listet mich bereits auf Platz 4. Zumindest weiß ich, in welchem Laden ich keine Burger mehr essen werde. Stellt auch keinen kulinarischen Verlust dar.

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  10. Na ich weiß auch nicht, erinnert mich sehr an die Kanonen und die Spatzen. Aber wenn schon klagen, warum vor dem LG Hamburg? Dessen Urteile sind bekanntlich bloggerunfreundlich. Nicht umsonst wird immer wieder der „fliegende Gerichtsstand“ in Internetstreitfällen genutzt und selbst aus Bayern das LG Hamburg angerufen. Also wenn du in Hamburg klagst, halte ich die hohen Kosten für sehr riskant.Ich sehe durchaus die Möglichkeit, das dieses eigenartige Gericht im bloßen Ablichten eines Plakates für den eigenen Blog keine zu schützende schöpferische Leistung sieht.
    Ich fand aber folgenden Hinweis: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/oertlich-zustaendiges-gericht-urheberrechtsverletzung-internet/
    Und laut dieser Aufstellung (http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html) soll in Urheberrechtssachen das AG Rostock zuständig sein. Das spart Kosten im wahrscheinlichen Scheitern der Klage.

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    1. Danke für die Hinweise! Reiche ich, sollte es hart auf hart kommen, an meinen Anwalt weiter.

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  11. @ daburna
    Es wird hart auf hart kommen.

    Ansonsten: Ich habe noch nie ein BK-„Restaurant“ betreten und der hier beschriebene Vorgang verleitet mich auch nicht, in solch einen Schnellimbiss-Verabreicher zu gehen.
    Nachdem ich die Fotogeschichte kenne, frage ich mich, woher die Burschen wohl das Rezept für die Burger herhaben.

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  12. Von mir gibt’s erst mal volle Rückendeckung – als Fotograf bist du bist Urheber und bleibst es auch – andere Rechte (wie eben das Copyright) kann man zB. über Lizenzen regeln. Wenn nun jemand dein geschaffenes Werk verwendet hat er sich an die Lizenz zu halten oder zu fragen – klarer Fall. Ich finde es wichtig, dass das in die Köpfe kommt – viel Glück

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  13. Hast du bei Burger King Greifswald mal angerufen? Ich kann mir vorstellen, dass die Verantwortlichen einfach nicht wissen, was sie tun.

    Anders kann ich mir die Untätigkeit nicht erklären, denn das Recht ist eindeutig auf deiner Seite und der Fall damit klar.

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    1. Nein, ich habe dort nicht angerufen. Der Eintrag unter dem Foto bei Facebook sowie später dann Fax und Brief meines Anwalts sollten ausreichen, um mal über das Verhalten nachzudenken oder einen eigenen Anwalt einzuschalten. Mir bekannte Mitarbeiter haben erzählt, der Chef habe auf meinen Hinweis mit einem „na und“ geantwortet.

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