Verstößt die OZ gegen Ziffer 5 des Pressekodex? *Update*

Das war nicht abgesprochen. In der heutigen Ausgabe der Ostsee Zeitung findet sich im Lokalteil Greifswald auf Seite 10 ein Artikel mit der Überschrift „Die Tropenkrankheiten kommen“ [Text nur für Abonnenten verfügbar], in dem ich zitiert werde. Der Artikel steigt mit Aussagen ein, die ich dem Leiter der OZ Lokalredaktion Greifswald, Benjamin Fischer, per Mail über Facebook geschrieben habe. In der kurzen Konversation mit Fischer ging es darum, dass ich einen Tipp bezüglich des Verdachts des Vorkommens von potentiell malariaübertragenden Mücken in Greifswald bekommen hatte. Bei meiner eigenen Recherche fand ich leider keine weiteren Quellen, um daraus eine eigene Story zu machen. Da das Thema allerdings sehr interessant war, reichte ich diesen Tipp an Fischer weiter.

Ausschnitt OZ HGW S. 10 vom 19.10.2011

Fischer bedankte sich und versprach, etwas aus dem Tipp zu machen. Zu keinem Zeitpunkt war allerdings die Rede davon, dass ich als Tippgeber zitiert werden sollte. Als ich heute den Artikel von Autor Eckhard Oberdörfer las, war ich daher sehr überrascht. Das Problem daran ist, dass mir dieser Tipp, auch wenn er öffentlich während einer Diplomverteidigung geäußert wurde, auf spätere Nachfrage vertraulich gegeben wurde. Ob ich von der Person noch einmal interessante Tipps bekommen werde, bleibt nun sehr fraglich.

Mit dem Abdruck meiner Aussagen und meines Namens als Tippgeber ohne ausdrückliche Einwilligung verstößt die OZ wohlmöglich gegen Ziffer 5 des Pressekodex. In diesem heißt es:

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren. [Hervorhebungen durch den Autor.]

Eine Beschwerde beim Presserat ist unterwegs. Als Fazit bleibt, dass ich der Ostsee Zeitung keinen weiteren Tipps geben werde oder mich ihr gegenüber äußern werde.

Update 12.12.2011 21:00 Uhr: Der Deutsche Presserat hat meine Beschwerde abgewiesen. Zur Begründung diesen Artikel lesen: Presserat weist Beschwerde gegen OZ als unbegründet ab.

Foto: Screenshot aus OZ vom 19.10.2011

2 Kommentare


  1. Was außerdem bleibt ist die Tatsache, daß Du vertrauliche Informationen nicht für Dich behalten kannst sondern der Presse zuspielst. Passiert soetwas anderen nennst du es mangelnde Transparenz. Passiert es Dir sind die anderen schuld. Das die OZ einen Fehler gemacht hat ist ganz klar. Aber wie so oft wurde durch die Veröffentlichung eine Wahrheit bekannt, zu der du keine Stellung bezogen hast.

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    1. Lieber Martin,
      die Info war nicht so vertraulich, wie du denkst, da es in einer öffentlichen Veranstaltung gesagt wurde und genug Menschen davon mitbekommen haben. Alles was ich wirklich vertraulich bekommen habe, hat nie den Weg zur OZ gefunden.

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