Abmahnung wegen Downloadlink

Der harte Alltag hat mich wieder. Aus Vietnam zurück und die Post durchgeblättert, lag da doch ein Brief der Hamburger Anwaltskanzlei Rasch. Damit erhielt ich eine Abmahnung, Nr. 2 meiner bisherigen Internetlaufbahn.

Im Auftrag des Major Labels Universal Music GmbH wurde mir mitgeteilt, ich würde „ein unautorisiertes Musikangebot zum Download“ vorhalten. Hierbei geht es um ein Mixtape von DJ Jaycee mit dem Titel „Michael Jackson –The Soulful Years“. Dann wurden als Beispiel sechs Titel der Jackson 5 aufgezählt, die in dem Mixtape auftauchen und an denen Universal die Rechte hat.

Keine Abmahnung ohne sogenannte Kostennote. Ein Gegenstandswert von 30.000 Euro wurde angesetzt und daraus eine Rechnung an mich in Höhe von 778 Euro erstellt. Außerdem wurde gefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Vertragsstrafe hierbei wurde auf 5.001 Euro gesetzt.

Der betreffende Beitrag ist inzwischen offline geschaltet und ein Anwalt eingeschaltet. Vielleicht schaffen wir es ja, dass ich nicht die 778 Euro zahlen muss. Wie auch? Dennoch werden Anwaltskosten für mich anfallen. Eine ziemlich ärgerliche Sache.

Dabei steh ich aber nicht allein mit meiner Abmahnung. Kanzlei Rasch hat in den letzten Wochen den Großteil aller deutschsprachigen Musikblogs aus dem HipHop-Bereich abgemahnt. Weder Rasch noch Universal haben sich damit Freunde gemacht.

Dabei will ich doch mit der Verlinkung nicht der Musikindustrie schaden. Im Gegenteil. Das ist Support für die Künstler und kostenlose Werbung. Was die Majors da jetzt abziehen, wird ihren ohnehin schon schlechten Ruf nur noch weiter schädigen.

Was das letztendlich für mich als Konsequenz haben wird, weiß ich noch nicht. Ich werde es nicht schaffen, jedes Musikangebot auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Der komplette Ausstieg aus dem Musikblogging wird wahrscheinlich der einzig mögliche Schritt sein, denn den Stress mit Abmahnungen und Kosten kann ich mir nicht leisten, genauso wenig zu checken, wer auf welchem (abmahnfreudigem) Label erscheint.

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16 Kommentare


    1. Mille Grazie! Je nachdem, ob und wieviel Geld ich zahlen muss, werd ich mir noch eine Supportmöglichkeit überlegen z.B. Soliparty etc.

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  1. Na suuuuuuuper. Drück dir die Daumen, dass du um ne Zahlung drumrum kommst. Echt zum ko**** diese Abmahn-Anwälte

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  2. Tut mir wirklich leid für dich, dass es dich auch erwischt hat. Was die Anwaltskosten angeht habe ich allerdings noch einen Tipp für dich.

    Du bist doch Student oder? Wenn dein Einkommen abzüglich Miete und Nebenkosten 396€ nicht überschreitet kannst du dir beim Amtsgericht einen beratungshilfeschein ausstellen lassen. Dann musst du die Kosten für deinen Anwalt nicht selbst tragen.

    Scheint bei mir zu funktionieren.

    Lukas

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  3. Frisch gebrieft komme ich gerade von einem Urheberrechtsseminar. Solche Zufälle gibt es.
    Hochinteressant: 95% aller bei Youtube gehosteten Videos verstoßen gegen das UrhG. 😉 Aber das nur nebenbei.
    Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass ein Link auf eine Datei im Netz urheberrechtlich erlaubt ist, solange die Datei rechtmäßig im Netz liegt, also unter Wahrung aller im UrhG enthaltenen Ansprüche.
    So habe ich es jedenfalls verstanden, aber ich bin auch kein Jurist.

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    1. Hmmmm ich will mich selber hier nicht belasten. Ob die Datei rechtmässig im Netz war, weiß ich nicht.

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      1. Das heißt ja auf jeden Fall schon mal, dass Du sie nicht selber ins Netz gestellt hast. Das ist als positivum zu vermerken.
        *daumendrück*





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