Beteiligungsmodelle an der Energieversorgung

Wem es nicht mehr ausreicht nur (Öko-)strom zu beziehen, sondern den Wunsch hat, sich direkt an den Stromkonzernen zu beteiligen und die Unternehmenspolitik aktiv mitzugestalten, der sollte einen Blick auf die verschiedenen Beteiligungsmodelle werfen.

Atomkraftwerk Krümmel
Atomkraftwerk Krümmel: Jetzt abschalten!

Gerade die Diskussion um die Sicherheit und Risiken der Atomkraft im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Krümmel hat gezeigt, dass die großen Strommonopolisten ihre markbeherrschende Stellung missbrauchen und viele Menschen ihnen misstrauen.

Wer den Strommix in Deutschland weg von Atomkraft und Kohle hin zu erneuerbaren Energien und klimafreundlicher Energie beeinflussen will, kann das nicht nur durch gezielte Nachfrage als Abnehmer, sondern auch durch Beteiligung an den Konzernen oder Kraftwerken.

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten sich an Stromkonzernen zu beteiligen. Der einfachste Weg dazu ist sicherlich der Kauf eines Anteils an dem Unternehmen. Im Folgenden werden mehrere Unternehmen beispielhaft herausgenommen und besprochen. Dabei wird jedes Beteiligungsmodell vorgestellt und einige Vor- und Nachteile genannt. Es geht nicht darum, wie das eingesetzte Kapital am schnellsten und höchsten verzinst wird. Ich stelle dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lasse mich auch gerne duch gelernte Betriebswirte und Ökonomen in meinen Ausführungen verbessern.

AKTIENGESELLSCHAFTEN – z.B. RWE und Naturstrom AG

Aktien sind eine einfache Form der Geldanlage und Beteiligung an einem Unternehmen bzw. Aktiengesellschaft (AG). Für einen Geldbetrag kann jeder Mensch Anteile an einem Unternehmen erwerben und mit diesen an einer Börse oder außerbörslich handeln. An die Aktien sind normalerweise auch Stimmrechte in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung geknüpft. Auf diesen wird die Unternehmenspolitik bzw. das letzte Geschäftsjahr von den Aktionären abgesegnet.

Die Hauptversammlung wählt einen Aufsichtsrat aus drei bis 21 Personen. Der Aufsichtsrat bestellt einen Vorstand aus einer oder mehr Personen. Der Vorstand führt die Geschäfte der AG unter eigener Verantwortung, muss dem Aufsichtsrat Bericht erstatten und lässt sich von diesem in strategischen Fragen beraten.

Je größer der Anteil am Unternehmen, je mehr Aktien man besitzt, desto mehr Gewicht hat man mit seinem Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Institutionelle Anleger und große Vermögen sind hier klar im Vorteil. Sie stellen die Großaktionäre. Der kleine Aktionär kann sich zwar in Interessensvereinigungen organisieren, doch meist hat sein Stimmrecht kaum Gewicht.

Gewinne der AG können unterschiedlich verwendet werden. Entweder sie werden thesauriert, werden also nicht ausgeschüttet oder ausgezahlt, sondern bleiben als Rücklage in der Gesellschaft, oder sie werden als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Dabei erhält jeder Aktionär jährlich pro Aktie einen Geldbetrag, der sich am Gewinn orientiert. Dies stellt zusätzlich zu potentiellen Kurssteigerungen einer Aktie eine weitere Möglichkeit der Geldvermehrung dar. Beide Möglichkeiten zusammengefasst, heissen in der Wirtschaftswelt „Shareholder Value“.

Auch geht es in der Unternehmenspolitik häufig nur um die kurzfristige Steigerung des Gewinns und damit auch des Aktienkurses. Aktien sind teilweise starken Kursschwankungen nach oben und unten ausgesetzt, mit etwas Glück und Geschick lassen sich hier schnell hohe Erträge realisieren, andererseits drohen auch hohe Verluste.

Als Aktionär des Energieriesen RWE kann man nur mit vielen Anteilen oder als Aktionärsvereinigung organisiert, Einfluss auf der Hauptversammlung nehmen und so Aufsichtsratsmitglieder stellen, die dann die Firmenpolitik aktiv mitgestalten können. Der normale Kleinaktionär hat allerdings in den meisten Fällen keinen direkten Einfluss. Wer sich wirklich an einem Unternehmen der Ökostrombranche beteiligen will, sollte von RWE oder den anderen großen Aktiengesellschaften die Finger lassen, denn es besteht auch nicht die Wahrscheinlichkeit, den Konzern als Aktionär von innen heraus zu verändern und umweltfreundlicher werden zu lassen.

Windkraftanlage

Doch gibt es auch Aktiengesellschaften, wo der kleine Aktionär mehr Gehör finden kann. Die Naturstrom AG handelt ausschliesslich mit Ökostrom. Naturstrom besitzt eine geringe Marktkapitalisierung und nur um die 850 Aktionäre, darunter viele Kleinaktionäre. Außerdem wird die Aktie nicht an der Börse gehandelt. Bei fast allen Aktionären handelt es sich um engagierte Privatpersonen oder Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, diese haben alle das Ziel einer nachhaltigen klimafreundlichen Energieversorgung. Aktien der Naturstrom AG können beim Umweltaktienhandel der Umweltfinanz AG gehandelt werden.

GENOSSENSCHAFTEN – z.B. Greenpeace Energy und Energie in Bürgerhand

Genossenschaften sind weder eine Personen-, noch eine Kapitalgesellschaft. Sie stellen einen wirtschaftlichen Verein dar. In der Generalversammlung der Genossenschaft hat jeder Genosse unabhängig von Größe seines Genossenschaftsanteils nur ein Stimmrecht. Somit können kapitalstarke Genossen mit vielen Anteilen überstimmt werden. Auf der Generalversammlung wird ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen gewählt, der dann einen Vorstand aus mindestens zwei Personen bestellt.

Mögliche Gewinne (Jahresüberschüsse) werden entsprechend dem Geschäftsanteil gutgeschrieben, sie werden aber auch zur Bildung von Rücklagen benutzt, aber nicht für die Aufstockung des Eigenkapitals der Genossenschaft. Dies kann nur durch den Eintritt weiterer Genossen geschehen. Beim Austritt erhält man seinen Geschäftsanteil ausgezahlt. Genossen stehen oft in unmittelbaren wirtschaftlichen Beziehungen mit der Genossenschaft (z.B. Genossenschaftsbanken oder landwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaften).

Die Genossenschaft Greenpeace Energy hat den Zweck umweltverträglichen und kostengünstigen Strom an ihre Kunden zu liefern und damit auch die Strukturen auf dem Energiemarkt zu verändern. Für den Preis von 55 Euro ist der Erwerb eines Anteils an der Genossenschaft möglich. Schon über 17.000 Mitglieder sind bei Greenpeace Energy organisiert. Statt einer Generalversammlung gibt es daher eine Vertreterversammlung aus mindestens 50 Vertretern.

Jedes Mitglied darf maximal 100 Anteile besitzen. Greenpeace Energy baut und betreibt über eine Tochterfirma umweltfreundliche Kraftwerke. Darunter befinden sich Photovoltaik- und Windkraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 30 Megawatt. Ein Wasserkraftwerk befindet sich im Bau, weitere Projekte in der Planung. Diese Möglichkeit der Beteiligung und Förderung von ökologischer Stromerzeugung ist sicherlich sehr verlockend, da der Erwerb eines Anteils sehr günstig ist.Photovoltaikanlage

Die Genossenschaft Energie in Bürgerhand versucht aktuell große Teile des Unternehmens Thüga AG zu übernehmen und so Deutschlands fünftgrößter Energieanbieter zu werden. Mit 500 Euro ist der Erwerb eines Anteils an der Genossenschaft jedoch wesentlich teurer als bei Greenpeace Energy. Sollte die Übernahme gelingen, dann wäre ein neuer großer Spieler auf dem Energiemarkt, der gezielt auf erneuerbare Energieerzeugung umgestellt werden könnte.

STADTWERKE

In der Regel sind Stadtwerke gemeinnützige Betriebe, die auf kommunaler Ebene aktiv sind. Inzwischen wurden sie aber häufig ausgegliedert und in privatwirtschaftliche Formen einer GmbH oder AG überführt. Durch viele Privatisierungen in den letzten Jahren gibt es immer weniger Stadtwerke. Eine Beteiligung oder Einflussnahme ist für den einzelnen Bürger schwierig. Doch gerade in kleinen Kommunen sollte durch gezielte Nachfrage eine Beeinflussung der Unternehmenspolitik möglich sein.

ANLEIHEN / BETEILIGUNGEN

Anleihen, auch Industrieobligationen, Rentenpapiere oder Teilschuldverschreibungen genannt, sind ein in mehrere Teile aufgespaltener Kredit an ein Unternehmen. Sie sind eine Form von Wertpapieren und haben meistens einen Nennbetrag von 1.000 Euro. Anleihen haben eine feste Laufzeit von mehreren Jahren und einen festen Zinssatz.

Bei Anleihen besitzt der Halter kein Mitspracherecht, er ist nur Gläubiger des Unternehmens. Er kann aber natürlich vorher überlegen, was er für förderungswürdig hält und diesem Unternehmen eine Anleihe gewähren, so kann er indirekt Einfluss nehmen. Die direkte Beeinflussung der Unternehmenspolitik ist nicht möglich. Bei der Beiteiligung an Anlagen investiert der Käufer direkt in reale Werte und nicht in einen virtuellen Börsenkurs.

Eine solche Anleihe gibt es beispielsweise bei Solarmillenium, die damit vorrangig Solarthermie-Kraftwerke in den USA errichten wollen. Anleihen bergen aber teilweise ein hohes Risiko, der Schuldner könnte die Anleihe und/oder Zinsen nicht rechtzeitig oder nie zurückzahlen.

Genussrechte, in verbriefter Form Genussscheine genannt, sind stille Beteiligungen. Die Verzinsung von Genussrechten orientiert sich am Unternehmensgewinn. Im Falle einer Insolvenz droht auch hier ein Totalverlust. Genussrechte bietet z.B. die Umweltfinanz AG für die Windwärts Energie GmbH an. Auch als Besitzer von Genussrechten kann man keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen.

Über die GLS Bank oder die Umweltbank lassen sich weitere Anleihen, Genussrechte oder Fonds auffinden.

EIGENE ANLAGE

Wer ein Haus mit günstiger Dachlage besitzt, kann dort Photovoltaikmodule installieren und somit selber zum Stromproduzenten werden. Landwirte können auf ausgewiesenen Flächen Windräder installieren. Auch gibt es die Möglichkeit sich zusammenzuschliessen und einen sogenannten Bürgerpark zu betreiben. Diese Möglichkeit ist sicherlich kostspielig, aber jeder kann so Stromproduzent werden.

SONSTIGES – UniSolar und EWS

Das Projekt UniSolar ist eine weitere Möglichkeit der Beteiligung an der Stromerzeugung. Hier werden in studentischer Regie Solaranlagen auf Universitätsgebäuden errichtet. Die Studierenden können gleichzeitig auch Betreibende der Anlagen sein. Finanziert werden die Anlagen über Mikrodarlehen der Studierenden. Das Geld wird verzinst zurückgezahlt.

Einen Sonderfall stellen wohl die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) dar. Sie gingen aus der Anti-AKW-Bewegung und einer Bürgerinitiative hervor und befinden sich fest in Bürgerhand. Die Bürger aus der kleine Gemeinde Schönau im Schwarzwald wurden unter dem Namen Stromrebellen bundesweit bekannt. Die EWS sind heute ein großer Anbieter von Strom aus erneuerbarer Energie.

FAZIT

Es gibt eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten an der Energieversorgung. Wer sich wirklich an umweltfreundlichen Energieunternehmen beteiligen will und dort die Unternehmenspolitik aktiv mitgestalten will, sollte Mitglied einer Genossenschaft werden oder sich in Betreibergesellschaften zusammentun. Auch der gezielte Erwerb von Aktien, Anleihen oder Genussrechten umweltfreundlicher Stromproduzenten kann ein richtiger Weg sein, dort kann dann aber kein Einfluss auf die Unternehmenspolitik genommen werden. Klar ist, dass man vorher schon bei einem Ökostromanbieter Kunde sein sollte. Die einfachste und wahrscheinlich erstmal teuerste Variante ist es, eine eigene Anlage auf dem Haus zu installieren.

Lieteratur:

Schmalen, Helmut; Pechtl, Hans: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft. 13. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart. 2006

Herkunft der Fotos:

Krümmel: http://www.flickr.com/photos/greenpeacehh/ / CC BY-ND 2.0
Solaranlage: http://www.flickr.com/photos/pink_dispatcher/ / CC BY-SA 2.0
Windkraftanlage: http://www.flickr.com/photos/tuxdriver/ / CC BY-NC-SA 2.0

6 Kommentare


  1. Hey, das ist ja schon eine halbe Hausarbeit 😉 Ist gut geworden!

    Einen Sinn können Aktien von RWE & Co. übrigens doch haben. Als Aktionär darf man bei der Hauptversammlung vor versammelter Mannschaft (mit wenigen Frauen darunter), seine Anliegen vortragen und Fragen an den Vorstand stellen. Die Kritischen Aktionäre (www.kritische-aktionaere.de) sind hier aktiv. Bei der letzten RWE-Hauptversammlung wurde z.B. der geplante Neubau eines Atomkraftwerks in Bulgarien (Belene) heftig kritisiert. Damit erreicht man den gesamten Konzernvorstand, viele Kleinaktionäre und erhält evt. einige Informationen.

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    1. Stimmt die Belene-Sache war ziemlich gut, da haben aber auch im Vorfeld zahlreiche NGOs mobil gemacht z.B. gab es wiedermal eine Mailaktion von Campact. Das beweist aber wieder, dass Einflussnahme für Kleinaktionäre nur klappt, wenn sie sich organisieren und zusammenschliessen.

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  2. Schöner Artikel!

    Zu Genussrechten als Ergänzung: auch Planet Energy (das Unternehmen, das für Greenpeace Energy Kraftwerksprojekte plant und umsetzt) und Naturstrom legen immer wieder einmal Genussrechte auf, letztere z.B. gerade im Moment noch. Risiko ist zwar Totalverlust der Einlage, aber immerhin keine Nachschusspflicht 😉

    Update zu Energie in Bürgerhand: der Einstieg bei der Thüga ist leider gescheitert, aktuell laufen Verhandlungen mit der KommunalPartner GmbH.

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    1. Danke für die sinnvollen Ergänzungen und das Lob!

      Bei den speziellen Formen der Beteiligungen wie z.B. den Genussrechten sollte man sich vorher unbedingt über Haftungs- und Ausfallrisiken informieren.

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