BILD bedient sich bei StudiVZ

Donnerstag, der 27. März 2008, 14:08 Uhr von daburna

Die allseitsgeliebte BILD-Zeitung bedient sich neuerdings zur Recherche auch aus den Datenbergen im StudiVZ, wie die taz berichtet. So lassen sich schliesslich viel schneller Informationen zu Personen finden, als durch eine normale Recherche. Getan z.B. im Falle des beinahe Absturzes einer Lufthansa-Maschine in Hamburg. Hier fand sich die Co-Pilotin im StudiVZ und natürlich Bilder, Freunde, Gruppen etc. Daraus konstruierten dann die fleissigen BILD-Redakteure ihren Artikel über das “traurige Geheimnis der schönen Pilotin”. Es soll auch schon vorgekommen sein, daß Bilder aus dem StudiVZ in der BILD abgedruckt wurden. StudiVZ äußert sich dazu so:

“Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.”

Welcher Studierende wagt es aber bitte wegen Urheberrechtsverletungen gegen die BILD-Zeitung vorzugehen? Was ist mit dem Verstoß gegen die AGBs? Wieso kann dagegen nicht vorgegangen werden? Sich mit der BILD zu streiten, ist ziemlich sinnlos. Dazu sollte man gleich einen Anwalt einschalten. Aus eigenen Erfahrungen weiß ich, daß die sich dort einen Scheiss um Urheberrechte scheren.

Diese Verwertung unserer privaten Daten in diesem, nennen wir es mal Blatt, zeigt doch nur sehr deutlich, daß es abseits von Datenverkäufen und personalisierter Werbung sehr wichtig ist, was man im Internet über sich verbreitet. Also bei StudiVZ in den Einstellungen der Privatsphäre strikt regulieren, wer was sehen darf!

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daburna
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3 Antworten

  1. BN sagt:

    Also mal unabhängig von zu sanktionierenden Urheber- und sonstigen Persönlichkeitsrechtsverstössen… irgendwie fehlt mir da das Mitleid… Wer so blöd ist, sich und sein Leben bei SNs – wahrheitsgetreu oder nicht – zu entblößen, darf sich nicht beschweren, wenn es “Bild”, der aktuelle oder der neue Arbeitgeber abgreift und gegen einen verwendet. Nur ein Grund mehr, sich nicht bei sowas anzumelden!

    Was die AGBs angeht, regelt das nur das Rechtsverhältnis zwischen User und SN. Dagegen kann die “Bild” nicht verstossen…

    • daburna sagt:

      Aber für die BILD loggt sich ja auch jemand ein und derjenige verstösst dann gegen die AGB.

      Naja, die meisten User sind so leichtgläubig und denken nicht, daß die dort gemachten Angaben außerhalb des Netzwerkes bekannt oder irgendwie gegen sie verwendet werden könnten. Das ist aber auch ein Problem über das ich als Betreiber dieses Blogs und meiner Website öter nachdenke. Bringe ich zuviel kritische Meinung mit rein? Sind die Fotos von der Anti-G8-Demo irgendwann mal hinderlich? Oder ist es inzwischen so, daß auch die Personalchefs abstumpfen und Leute, die normale Partyfotos drin haben genommen werden und anderen ohne Partyfotos wird dann unterstellt, sie wären introvertiert etc? Denn Partyfotos haben inzwischen mindestens 90 % der Benutzer im StudiVZ.

  2. Florian sagt:

    Der Nutzer soll gegen das entsprechende Medium vorgehen?! Das ist doch eine Einladung für Springer & Co sich zu bedienen, wenn StudiVZ die Nutzer in einer solchen Frage auf sich gestellt lässt.

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