Lobbyarbeit bei Vorratsdatenspeicherung

Da hat die Lobbyarbeit ja mal wieder herrlich funktioniert. Heise online meldet gerade, daß dem Rechtssauschuss des Bundesrates die Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug geht. Dieser Ausschuss möchte, daß die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung auch für die zivilrechtliche Verfolgung von Straftaten z.B. Urherberrechtsverletzungen genutzt werden dürfen.

Zitat heise: „[…]rät der Rechtsausschuss […] darin Zugriffsrechte der Rechtehalter auf die Vorratsdaten vorzusehen.“ Also soll einer Lobby, einer Vertretung eines Wirtschaftszweigs, der schon länger durch dubiose Ermittlungsmethoden der Gesellschaft GVU auffällt, Zugriff auf private Daten erlaubt werden. Befürchtungen der Gegner der Vorratsdatenspeicherung werden nun wahr. Uns steht da wohl noch viel mehr bevor. Es bleibt nur eins zu tun und Jedem nahe zu legen, die Verfassungsbeschwerde bis zum 24.12.2007 zu unterschreiben!

In den letzten Jahren haben die Politiker im Bund und in den Ländern vielfach Maßnahmen zum Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“ und die Kriminalität ergriffen, die uns immer mehr in den, vor 23 Jahren doch nicht eingetretenen, Überwachungsstaat 1984 beamen. Schluß damit!

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